Integrationsfachdienst
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Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerDer Integrationsfachdienst (IFD) im Landkreis Waldeck-Frankenberg berät, vermittelt, und begleitet
- arbeitsuchende Menschen
- Schulabgänger mit Schwerbehinderung
- Arbeitgeber
Der IFD ist mit Sitz in Frankenberg für den gesamten Landkreis zuständig.
Treffpunkt e.V. Frankenberg | Termine nach Vereinbarung |
Telefon: 06451 - 7243-0 | |
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Wir unterstützen
Arbeitgeber und Betriebe
- bei der Suche von MitarbeiterInnen
- bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- bei Problemen mit MitarbeiterInnen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz
- beim Umgang mit Schwerbehinderung im Betrieb
Menschen mit Schwerbehinderung
- bei der Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
- bei der Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme
- bei der Suche nach einem Arbeitsplatz
- bei der Förderung von betrieblicher Integration
- beim Übergang aus der Schule in den Beruf
- beim Wechsel aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den 1. Arbeitsmarkt
Wir bieten an
für Menschen mit Schwerbehinderung
- Wiedereingliederung in den Betrieb
- Klärung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Job – Coaching
- Gesundheitsprävention
- Begleitung bei drohendem Arbeitsplatzverlust
- Unterstützung bei der Klärung und Förderung einer beruflichen Perspektive
- Maßnahmen zur sozialen Sicherung
- Begleitung bei Veränderungen am Arbeitsplatz oder im Betrieb
- Begleitung bei der betrieblichen Ausbildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung
für Arbeitgeber
- Betriebliche Beratung (z.B. Teilnahme an Schwerbehindertenversammlungen, Unterstützung von betrieblichen Interessenvertretern; Aufklärung des Arbeitgebers zu Teilhabeleistungen und zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung)
- Betriebliche Begleitung (z.B. Mitarbeit beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement oder bei einer Integrationsvereinbarung; innerbetriebliche, längerfristige oder mehrteilige Schulungsmaßnahmen)
- Schulungen (z. B. Zeitmanagement, psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz)
- Gesundheitsprävention
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Sprechstunden vor Ort
für Rehabilitationsträger
- Tätigkeiten über Vergütungsvereinbarung
- Fachdienstliche Stellungnahmen
Sie können unser Angebot in Anspruch nehmen
- bei vorliegender Behinderung oder Schwerbehinderung
- wenn sie ein Mensch mit Schwerbehinderung sind und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben
- wenn sie Rehabilitand sind
- bei Bezug von Reha - Leistungen von der Agentur für Arbeit
- bei Kostenträgerschaft durch die Deutsche Rentenversicherung
- bei Kostenzuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung
- wenn sie ein Arbeitgeber aus Hessen sind
Finanzierung
- für Menschen mit Schwerbehinderung durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverband Hessen und andere Rehabilitationsträger
- für Arbeitgeber durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverband Hessen oder als Selbstzahler
Der Kreisverband der Treffpunkte e. V. ist als Bildungsträger durch die Rentenversicherungen und die Agentur für Arbeit (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV) anerkannt und bietet Integrationsmaßnahmen für Rehabilitanden und arbeitsuchende Menschen an.