Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)
Beim BWF werden erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung über längere Zeit in Gastfamilien aufgenommen und durch Fachpersonal begleitet.
Wohnheim Frankenberg | Montag bis Sonntag 08:00 bis 18:00 Uhr |
Telefon: 06451 - 230411-1 | Donnerstag bis 15:00 Uhr |
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Für wen sind wir da?
Für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die nicht oder nur teilweise selbstständig leben können und offen sind, sich auf das Zusammenleben in einer Familie einzulassen (Gast).
Für Familien, Paare oder Einzelpersonen die bereit sind, einen Menschen mit psychischer Erkrankung in ihre direkte Lebenswelt aufzunehmen und an ihren alltäglichen Abläufen teilhaben zu lassen (Gastfamilie) sowie geeigneten Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung) zur Verfügung stellen können.
Wir unterstützen Sie
- bei der Vermittlung einer Gastfamilie/ eines Gastes
- bei der Antragstellung
- bei finanziellen, rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten
- bei der Vermittlung ergänzender Hilfsangebote
- bei Fragen und Problemen des Alltags
Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Gast, Gastfamilie und Fachdienst bildet die Grundlage der gemeinsamen Arbeit.
Wir bieten an
- Individuelle Beratung und Begleitung von Gastfamilie und Gast durch regelmäßige Hausbesuche
- Unterstützung beim Umgang mit der Erkrankung
- Einzel- und Familiengespräche
- Krisenbegleitung und Ansprechbarkeit auch außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten
So können Sie unser Angebot in Anspruch nehmen
Um als Gast in das BWF aufgenommen werden zu können benötigen wir eine fach- oder amtsärztliche Stellungnahme.
Vor Aufnahme wird gemeinsam ein individueller Hilfeplan erstellt.
Interessierte Gastfamilien werden von uns in ausführlichen Gespräch vorbereitet. Bei einem anschließenden Hausbesuch informieren wir uns über die räumlichen Gegebenheiten.
Finanzierung
Die Kosten für das BWF werden in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen. Eine Aufnahme ist auch über Persönliches Budget oder private Vereinbarung möglich.
Die Gastfamilie erhält ein monatliches Betreuungsgeld und einen Festbetrag für Unterkunft und Verpflegung.
Für den Gast ist das Angebot von persönlichen Verhältnissen abhängig.
Sofern er nicht über Einkommen und Vermögen verfügt, werden die Kosten in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband Hessen übernommen, der auch über die Aufnahme entscheidet. Ansonsten erhält der Gast einen monatlichen Barbetrag sowie einen Betrag für Bekleidung.
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