Gesetzliche Betreuungen

Die Mitarbeiter/Innen der Betreuungsvereine der Treffpunkte und des Punkt e.V. im Landkreis Waldeck-Frankenberg übernehmen die gesetzliche Betreuung (nach § 1896 ff BGB) u. a. für Menschen, die

  • psychisch krank
  • geistig behindert
  • körperlich behindert
  • demenziell erkrankt
  • und/ oder in Folge von Suchtproblematiken erkrankt sind

und dadurch nicht in der Lage sind, Ihre persönlichen Rechte und Pflichten eigenständig wahrzunehmen.

Diese Aufgaben nehmen wir im Rahmen der vom Amtsgericht bestimmten Aufgabenkreise wahr.

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